Fördermittel für energieeffizientes Sanieren
Aktuelle Förderungen und Zuschüsse
Wer heute sein Haus energetisch sanieren oder modernisieren möchte, dem stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Förderung offen. Bund, Länder, Kommunen und Energieversorger fördern Hausmodernisierer mit attraktiven Darlehen und Zuschüssen. Hier bekommen Sie eine kompakte Übersicht über die Fördermöglichkeiten für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen.
Welche Sanierungsmaßnahmen werden gefördert?
- Dämmung der Fassade und Sonnenschutz
(außenliegende Rollläden, Raffstoresysteme oder Markisen) - Dachdämmung
- Dämmung der obersten Geschossdecke
- Erneuerung der Fenster und Sonnenschutz
(Rollläden oder fensterintegrierte Verschattungssysteme)
Detaillierte Informationen erhalten Sie hier.
- Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
- Einbau einer Photovoktaik-Anlage
- Einbau einer Solarthermie-Anlage
Welche Förderprogramme stehen zur Verfügung?
Programm 430 (Zuschuss)
20 % Investitionszuschuss die komplette Sanierung oder Einzelmaßnahmen
Zuschuss bis zu 48.000 Euro für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder 10.000 Euro für Einzahlmaßnahmen
Weitere Infos der KfW
Auch für den Kauf von saniertem Wohnraum
Programm 151/152 (Kredit)
Kredit für Komplettsanierung oder Einzelmaßnahmen
Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus bis zu 120.000 Euro oder 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen
Auch für den Kauf von saniertem Wohnraum
Weniger zurückzahlen durch bis zu 48.000 Euro Zuschuss
Kredit für Komplettsanierung oder Einzelmaßnahmen
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet zum 01.07.2021:
Den Förderkredit "Energieeffizient Sanieren (Kredit 151, 152)" können Sie noch bis zum 30.06.2021 bei der KfW beantragen. Ab dem 01.07.2021 können Sie einen Antrag auf die neuen Förderkredite und Zuschüsse der BEG stellen.
Informationen zur neuen Bundesförderung effizienter Gebäude
Programm 431 (Zuschuss)
Bis zu 4.000 Euro Zuschuss für die Planung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz
(Nur in Kombination mit den Programmen 151, 152, 430 oder 153 nutzbar.)
Handwerkerrechnungen steuerlich absetzen
Alternativ können seit dem 01.01.2020 bis zu 20 % (max. 40.000 Euro) der Aufwendungen für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen bei der Einkommensteuer in Abzug gebracht werden. Verteilt auf 3 Jahre werden so Einzel– oder Komplettsanierungen finanziell gefördert. Diese Regelung gilt bis 2030.
Voraussetzung: Haus oder Wohnung sind älter als zehn Jahre und der Wohnraum wird selbst genutzt.
Bisheriger Steuervorteil einer selbstgenutzten Wohnung
Bei selbst genutzten Immobilien konnten Handwerkerleistungen bisher lediglich im Rahmen des § 35 a Abs. 3 EStG steuerlich geltend gemacht werden. Damit konnten 20 % der Kosten für Handwerkerleistungen (ohne Materialkosten), max 6.000 € im Jahr abgesetzt und max. 1.200 € Einkommensteuer gespart werden.
Wie sieht der Steuerbonus rechnerisch aus?
Mit der neuen Steuervergünstigung soll ein weiterer Anreiz für energetische Sanierungsmaßnahmen von selbstgenutztem Wohnraum geschaffen werden.
Durch die neue Möglichkeit ermäßigt sich die Einkommensteuer in dem Jahr, in dem die begünstigte Maßnahme saniert wurde (sowie auch im darauffolgenden Jahr), um je 7 % der Aufwendungen (max. um je 7.000 €). Im dritten Jahr um 6 % (max. 6.000 €).
Insgesamt beträgt der Steuerbonus dadurch max. 20 % der Aufwendungen (max. 40.000 €). Die begünstigten Kosten sind auf 200.000 € begrenzt. Entgegen der Regelung nach § 35 a EStG werden hier Materialkosten begünstigt.
Detaillierte Informationen erhalten Sie hier.
Alle Förderprogramme auf einen Blick:
Eine vollständige Liste aller förderfähigen Maßnahmen für die KfW-Programme 151/152/430 finden Sie hier.
Videos
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